agb
Stand: April 2023
b-integrated ag
Tellenmattstrasse 43
6317 Zug
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1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerten, Auftragsbestätigungen und Kaufverträge der Verkäuferin. Mit der Bestellung/Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
2. Lieferungen
Sämtliche Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ab Werk. Transportbehälter, Paletten und sonstiges Verpackungsmaterial sowie allfällige Markierungen werden, wo nichts anderes vereinbart, separat in Rechnung gestellt.
3. Gewährleistungen
Der Käufer hat die Lieferung nach Eingang sofort zu prüfen und allfällige Mängel der Verkäuferin innert 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei ordnungsgemäss erhobener Mängelrüge hat die Verkäuferin die Wahl zwischen Preisnachlass, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Garantie
b-integrated ag gewährt auf seine Produkte eine 5 Jahre Sorglos Garantie.
Ausgenommen davon sind:
a. alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten, wie z. Bsp. für den Ein- und Ausbau, den Transport des defekten und reparierten oder neuen Produktes, Entsorgung, Reise- und Umschlagzeit, Hebezeuge, Gerüste; diese Kosten trägt der Käufer;
b. Mechanische Schäden, insbesondere durch Vandalismus, Wetter, Sand oder Verkratzung;
c. Oberflächenschäden auf weniger als 5 % der Gesamtfläche der Leuchte;
d. Verschleißteile wie alle Standardlampen, Batterien (sofern in den jeweiligen Produktdatenblättern nicht anders definiert); Festplatten; Computer und Server, die Festplatten oder mechanische Verschleißteile enthalten;
e. Durch den Alterungsprozess bedingte Verfärbungen und Versprödungen von Kunststoffteilen (z. B. aus Polycarbonat)
f. Farb- oder Oberflächenveränderungen an Leuchten, die im Freien in weniger als 5 km Abstand von einer Küstenlinie montiert sind;
g. Elektronische Komponenten, Produkte, die b-integrated ag als Handelswaren unter Fremdetiketten verkauft (z. B. Touchpanels, Drucker und Computer)
h. Einstellwerte oder Parametereinstellungen an Geräten, die sich aufgrund von Verschleiß,
Materialermüdung oder Verschmutzung ändern;
i. Produktmängel, die auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder dergleichen zurückzuführen sind;
j. Schäden im Zusammenhang mit höherer Gewalt; und
k. Erforderlicher Wiederinbetriebnahme, Software-Aktualisierungen etc.;
l. Schäden aufgrund von Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Kunden und anderen Dritten zur Verfügung gestellt wurden;
5. Eigentum
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Soweit für die Eintragung eine schriftliche Erklärung des Käufers beigebracht werden muss, ist dieser verpflichtet, sie abzugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzuholen. Der Käufer gestattet zum voraus den Zutritt zu seinen Räumen sowie alle Massnahmen, die zur Sicherung des vorbehaltenen Eigentums notwendig sind. Die Kosten einer allfälligen Rücknahme trägt der Käufer. Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden, veräussern noch sonstwie an Dritte übereignen. Wird die Ware durch Dritte in Anspruch genommen (z.B. Pfändung, Arrest), so hat der Käufer unverzüglich die Verkäuferin zu benachrichtigen. Allen daraus entstehenden Schaden und alle Folge-kosten trägt der Käufer.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind die Rechnungen innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zu begleichen. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine schuldet der Käufer ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe des banküblichen Sollzinses, mindestens jedoch 8 % p.a., ab Fälligkeitstermin. Allfällige Spesen und Rechtskosten der Verkäuferin zur Eintreibung der Forderung sind vom Käufer zu tragen.
7. Pläne, Zeichnungen und Entwürfe
Die Verkäuferin behält sich an allen von ihr erstellten Zeichnungen, Plänen und Abbildungen das Urheber- und Nutzungsrecht vor. Muster und Modelle werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Wo nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort für die Leistungen der Parteien Zug. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Zug. Die Verkäuferin behält sich vor, den Käufer auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht.
